Willkommen auf unserer Website


Fluglärmsolidarität versteht sich als Interessenvertreterin der Einwohnerinnen und Einwohner der östlich des Flughafens gelegenen Gemeinden und aller anderen Gemeinden, welche sich durch den Fluglärm und andere Emissionen gestört fühlen. Sie handelt gemäss ihrem Leitbild und versucht, dieses umzusetzen.

Top Aktuell...

Warum braucht es eine Revision des bestehenden Flughafengesetz?

Wir haben bereits ein Flughafengesetz, das eine Nachtruhe von sieben Stunden vorschreibt. 

Vor allem wegen des Verspätungsabbaus kommt es täglich zur Verletzung des Nachtflugverbotes.

Der Flughafen treibt seit Bestehen den Kapazitätsausbau und damit die Lärmbelastung voran. Dabei werden die Flüge derart komprimiert geplant, dass die zeitgerechte Abfertigung alltäglich unmöglich ist. Z.B. werden die Zubringerflüge so knapp vor dem Weiterflug geplant, dass die Umsteigezeit für die Passagiere nicht reicht. Es wird an Personal gespart, sodass auch die Umladung des Gepäcks chronisch zu Verspätungen führt. Schneeräumung im Winter wird nicht eingeplant und führt wieder zu Verspätungen, usw. usf.


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Hier den Unterschriftenbogen für Sie zum Download.
WICHTIG! Der Bogen ist nur dann gültig, wenn er zweiseitig ausgedruckt wurde





Die Unterschriftensammlung beginnt am 13. Oktober 2023. 

Rücksendeschluss: 13. April 2024



Für eine Kurzinformation dient das Video Flughafen-Nachtruhe-Initiative


NEWS....

November 2023

Mitgliederinformation der Präsidenten

Das Neuste:

Unsere Flughafen-Nachtruhe-Initiative

Wo bleibt das Nachtflugverbot am Flughafen Zürich?


Hier ist die Mitgliederinformation der Präsidenten zum Download.




Mehr Mitgliederinformationen der Präsidenten der letzten Jahre finden Sie hier.


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Projekt Pistenverlängerungen 28 und 32 

NEIN


Am 3. Juni 2021 hat die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin zusammen mit dem CEO des Flughafens
die Öffentlichkeit über das Projekt „Pistenverlängerungen“ informiert. Der CEO erwähnte, dass mit
den Verlängerungen keine Änderung der Betriebsverfahren vorgesehen sei. Die Volkswirtschaftsdirektorin erwähnte, dass zur Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Kreuzung 16/28 die Pistenverlängerung notwendig sei.
Dies ist nicht nachvollziehbar, da diese Kreuzung bestehen bleibt und Starts weiterhin auf Piste 16 und 28 erfolgen.



 

Der Entscheid des Kantonsrats untersteht dem fakultativen Referendum. Die Stimmberechtigten im Kanton
Zürich haben bei einer Volksabstimmung das letzte Wort zu den beantragten Pistenverlängerungen. Das
Plangenehmigungsgesuch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kann erst nach dem Volksentscheid
eingereicht werden.


 

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich haben bei einer Volksabstimmung das letzte Wort zu den beantragten Pistenverlängerungen


 


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